Am 10. März fand der von Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck initiierte PV-Gipfel statt. Ein Ergebnis des Gipfels: Die Nutzung von Balkonkraftwerken soll deutlich vereinfacht werden.

Balkonkraftwerke sollen künftig in den Katalog privilegierter Maßnahmen im WEG/BGB aufgenommen werden. Bedeutet: Vermieter könnten künftig nicht mehr widersprechen – der Mieter hätte ein Anspruch darauf, ein entsprechendes Kraftwerk zu montieren und zu nutzen.

Balkonkraftwerk können bald offiziell über Schukostecker angeschlossen werden

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat den Dialog mit den Normungsstellen aufgenommen, um den Anschluss von Geräten über Schukostecker zu erlauben und dies durch die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 zu regeln. Eine Entwurfsfassung dafür existiert bereits und schließt lediglich den Anschluss an Mehrfachsteckdosen aus.

Die Schwelle der Wechselstromleistung soll zudem von bislang 600 auf künftig 800 Watt erhöht werden – Betreiber könnten also etwas mehr Strom produzieren. Darüber hinaus will die Regierung den bürokratischen Aufwand reduzieren und die Meldepflicht vereinfachen. Aktuell müssen Balkonkraftwerke noch beim Netzbetreiber gemeldet und im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Die doppelte Meldung soll künftig nicht mehr erforderlich sein.

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Nico berichtet seit 2013 über Smart Home-Themen und ist Herausgeber von Housecontrollers.de.