Haushalte, die von Öl- oder Gasheizungen auf Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Solarthermieanlagen umsteigen, können entweder staatliche Zuschüsse oder zeitlich begrenzte Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen.
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Um die Klimaschutzziele für 2030 zu erreichen, will die Regierung den Energieverbrauch senken und auf erneuerbare Energien umsteigen. Immobilienbesitzer können von zeitlich befristeten Steuervorteilen profitieren. Die Immobilie muss nicht durchgehend selbst bewohnt werden – Besitzer von Ferienwohnungen können ebenfalls profitieren.
Laut Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern, können die Ausgaben für die energetische Sanierung eines Hauses bis zu einer Gesamtinvestition von 200.000 Euro von der Einkommensteuererklärung abgezogen werden, sofern die Gesamtausgaben 20 Prozent des Hauswertes nicht übersteigen. Auch Materialkosten können abgesetzt werden, was bei üblichen steuerlichen Handwerksleistungen nicht der Fall ist. Der Steuerbonus wird auf einen Zeitraum von drei Jahren verteilt. Insgesamt 40.000 Euro stellt das Finanzamt für die Förderung von Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden zur Verfügung. Der Betrag kann für einzelne oder auch zeitlich versetzte Sanierungsmaßnahmen genutzt werden.
Im Katalog der geförderten Maßnahmen finden sich etwa folgende Maßnahmen:
- Wärmedämmung von Wänden, Geschossdecken oder Dachflächen
- Erneuerung der Fenster, Außentüren oder Heizungsanlage
- digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind
Staatliche Förderprogramme lassen sich nicht miteinander kombinieren
Alle Maßnahmen müssen von einem anerkannten Fachbetrieb durchführt werden – die Sanierung in Eigenregie wird nicht anerkannt. Wichtig ist zudem, dass die Steuerermäßigungen nicht mit anderen staatlichen Förderungen kombiniert werden kann. Verbraucher sollten dementsprechend sorgfältig prüfen, ob sie nicht stattdessen vergünstigte Kredite, BAFA-Fördermittel oder direkte Zuschüsse nutzen. So bezuschusst das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beispielsweise den Kauf einer Wärmepumpe unter bestimmten Voraussetzungen mit 35% der Investitionssumme. Welche staatliche Förderung für das jeweilige Vorhaben vorteilhaft ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
“Der große Vorteil der steuerlichen Förderung ist, dass die Kosten noch nachträglich eingereicht werden können und nicht vorab beantragt werden müssen” betont Tobias Gerauer.
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