Viele Verbraucherinnen und Verbraucher interessieren sich aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten für kleine Solar-Kraftwerke, um die Stromkosten zu reduzieren. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) erläutert, worauf beim Kauf eines Balkonkraftwerks zu achten ist.

Die Installation eines Balkonkraftwerks auf dem Balkon oder der Terrasse ist schnell und einfach zu bewerkstelligen. Die kleinen Photovoltaik-Module können je nach Ausrichtung und Sonneneinstrahlung 200 bis 1.000 Watt pro Jahr erzeugen, was zu einer jährlichen Kostenersparnis zwischen 50 und 100 Euro führt.

Bei der Bestellung eines Balkonkraftwerks solltet Ihr darauf achten, dass Lieferzeiten, Adressinformationen, Widerrufsfristen und Transportkosten des Anbieters leicht zu finden sind. Betrüger machen sich aktuell nämlich die hohe Nachfrage zu Nutze und locken Verbraucher zu Fake Shops, die gar keine Produkte ausliefern.

Es ist zudem ratsam, sich vor dem Kauf zu informieren, ob das Produkt für den deutschen Markt überhaupt geeignet ist – dies ist nicht bei allen angebotenen Balkonkraftwerken der Fall. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie ( DGS) informiert über die Sicherheitsstandards in Deutschland. Außerdem müssen die Anlagen bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister und dem zuständigen Netzbetreiber angemeldet und registriert werden.

Mieter sollten vor dem Kauf eines Balkonkraftwerks zudem mit ihrem Vermieter über das Vorhaben sprechen, um eventuelle Streitigkeiten zu vermeiden. Es gibt zwar keinen grundsätzlichen Anspruch, eine entsprechende Anlage errichten zu dürfen.

Als Argumentationshilfe kann aber in diesem Fall ein Urteil des Amtsgerichts Stuttgart vom 30. März 2021 (AG Stuttgart, AZ 37 C 2283/20) dienen. Das Gericht hat in diesem Fall entscheiden, dass der Mieter einen Anspruch auf das Balkonkraftwerk hat, da es dem Staatsziel Umweltschutz dient. Allerdings müssen die Module einfach rückbaubar sein, sie müssen baurechtlich zulässig sein und es darf keine Brandgefahr oder einige sonstige Gefahr von der PV-Anlage ausgehen. Außerdem darf das Balkonkraftwerk nicht “optisch stören” – ein Punkt, über den sich sicherlich künftig noch häufiger vor Gericht gestritten werden wird.

Die gute Nachricht für Vermieter: Der Gesetzgeber will die rechtlichen für die Anbringung eines Balkonkraftwerks in Mietwohnungen weiter vereinfachen. Wann und in welchem Umfang die Gesetzänderung kommt, steht allerdings noch nicht fest.

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Bildnachweis Titelgrafik: Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ)

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Author

Nico berichtet seit 2013 über Smart Home-Themen und ist Herausgeber von Housecontrollers.de.