Eine Million kleine Photovoltaikanlagen produzieren auf den Dächern in Deutschland Strom. Sobald Besitzer von PV-Anlagen ihren Strom in das öffentliche Netz einspeisen, agieren sie als Unternehmen und können entscheiden, ob sie Umsatzsteuer zahlen oder nicht.

Wer Umsatzsteuer abführt, erhält im Gegenzug vom Finanzamt die Mehrwertsteuer zurück, die er für den Kauf der Photovoltaikanlage gezahlt hat. Im Betrieb wird die Mehrwertsteuer zudem für den selbst verbrauchten Strom fällig. Diejenigen, die sich als Kleinunternehmer gegen Mehrwert- und Umsatzsteuer entscheiden, erhalten ihren Strom steuerfrei – allerdings können Kleinunternehmer auch nicht die Mehrwertsteuer für den Kauf der Photovoltaikanlage absetzen.

Mit einem legalen Steuertrick können Betreiber die Vorteile beider Modelle miteinander kombinieren und so ihre Steuerlast senken.

Laut dem Portal Finanztip sollten Verbraucher bei der Anschaffung der Anlage zunächst als Unternehmer ein Gewerbe anmelden und Umsatzsteuer bezahlen – selbst dann, wenn sie einen großen Teil des Stroms selbst nutzen. Auf diesem Weg wird die Mehrwertsteuer für die Anlage erstattet. Sobald wie möglich – frühestens nach fünf Jahren – sollte der Besitzer der Anlage jedoch den Kleinunternehmer-Status wählen. Für den weiteren Betrieb der Anlage sinken auf diesem Weg die Kosten.

Beispiel: Mehrwertsteuererstattung beim Kauf einer Photovoltaikanlage

Für eine Fünf-Kilowatt-Anlage, die 1.200 Euro netto pro Kilowatt Leistung kostet, zahlen Besitzer beim Kauf über 1.000 Euro Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird zudem für die Versicherung, die Planung und den Wartungsvertrag fällig. Als Unternehmer können sich die Haushalte die Mehrwertsteuer als Vorsteuer beim Finanzamt zurückholen.

Die Rechnung ändert sich jedoch meist im laufenden Betrieb: “Haushalte bezahlen Umsatzsteuer sowohl für eingespeisten als auch selbst verbrauchten Strom”, erklärt  Ines Rutschmann, Energie-Expertin bei Finanztip.de.

“Weil ein Drittel des Stroms in der Regel selbst verbraucht wird und das Finanzamt dafür Steuern kassiert, lohnt sich das Modell meist nur am Anfang, um die Mehrwertsteuer auf die Anschaffungskosten zurückzuholen.”, so Rutschmann.

“Nach der Fünf-Jahres-Frist sollten Privathaushalte auf Kleinunternehmer umstellen. Dafür genügt ein Dreizeiler an die Behörde oder ein kurzer Anruf beim zuständigen Finanzbeamten. Der Wechsel ist immer zum ersten eines Jahres möglich, sobald fünf Kalenderjahre nach der Inbetriebnahme verstrichen sind.”

Eine Ausnahme gibt es allerdings: Wer über 17.500 Euro pro Jahr aus einer selbstständigen Tätigkeit einnimmt, muss für den gesamten Strom Umsatzsteuer zahlen – die Wahlmöglichkeit entfällt.

Weiterhin sollte bei sehr günstigen Anlagen (maximal 1.000 Euro netto pro installiertem Kilowatt Leistung) die Besitzer prüfen, ob sie sie nicht doch die Kleinunternehmerregel von Beginn an wählen. Finantip hat berechnet, ab welchem Eigenverbrauch es sich lohnt, Umsatzsteuer zu zahlen.

Günstiger zur Photovoltaikanlage: Ikea Solstrale startet im Februar 2019

Voraussichtlich im Februar wird Ikea in seinen Möbelhäusern günstige Photovoltaikanlagen verkaufen. Der Markteinstieg des Möbelhauses dürfte dazu führen, dass die Preise für PV-Anlagen insgesamt weiter sinken. Mehr dazu: Günstige Photovoltaikanlage von Ikea: Solarenergie ab 4.730 Euro

Bildnachweis Titelgrafik: Shutterstock / Andre Nery

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Nico berichtet seit 2013 über Smart Home-Themen und ist Herausgeber von Housecontrollers.de.