In welchem Rahmen werden Wärmepumpen 2023 staatlich gefördert? Mit Blick auf Bestandsgebäude wird es voraussichtlich keine größeren Veränderungen geben. Für den Neubau wird die Förderung zunächst bis März 2023 forteführt, danach soll ein neues Programm folgen.

Am 12. Dezember wurden die endgültig abgestimmten Änderungen der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) von dem Bundesklimaschutzministerium (BMWK) vorgestellt, die ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten werden.

Nach all den Unsicherheiten und Verwirrungen dieses Jahres – wie beispielsweise den Stopp der Förderung durch die KfW im Januar – ist die wichtigste Nachricht, dass die Förderung für Wärmepumpen weitgehend erhalten bleibt: Es sind weiterhin Zuschüsse von bis zu 40 Prozent möglich.

Im Detail ist das Förderprogramm wie folgt aufgebaut:

  • Wer eine neue Wärmepumpe kauft, erhält als Basis-Zuschuss 25 Prozent der Investitionssumme.
  • Sofern die neue Wärmepumpe eine noch funktionierende bestehende Heizung (etwa eine Ölheizung oder eine Nachtspeicherheizung) vollständig, gibt es weitere 10 Prozent vom Staat. Wird eine Gasheizung ausgetauscht, muss diese vor mindestens 20 Jahren in Betrieb genommen worden sein.
  • Wer zusätzlich das Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle nutzt oder aber ein natürliches Kältemittel zum Einsatz kommt, bekommt weitere 5 Prozent Zuschuss.

Sind alle der oben aufgeführten Punkte beim Kauf der Wärmepumpe erfüllt, zahlt der Staat den Höchtsatz von 40 Prozent Zuschuss für die neue Wärmepumpe.

Wichtig zu wissen: Die Wärmepumpe muss in der Liste der förderfähigen Geräte auf der BAFA-Website aufgeführt werden. Vor dem Kauf sollten die Bedingen und der genaue Ablauf des Förderprogramms genau geprüft werden, um Probleme bei der Förderung der Wärmepumpe zu vermeiden.

In einem weiteren Artikel haben wir die Kosten von Wärmepumpen miteinder verglichen.

Bildnachweis Titelgrafik: Bundesverband Wärmepumpe e.V.

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Nico berichtet seit 2013 über Smart Home-Themen und ist Herausgeber von Housecontrollers.de.