Die Ampel-Koalition hat nach einmonatigen Verhandlungen endlich eine Einigung über die Grundzüge des Haushalts für das kommende Jahr erzielt. Wir geben Euch einen Überblick über die geplanten Änderungen im Bereich der Wärmepumpen-Förderung.

Wärmepumpen: Förderung von bis zu 70% möglich

Die BEG-Förderung für den Umstieg auf eine Wärmepumpe umfasst weiterhin einen Basisfördersatz von 30 Prozent und einen Effizienzbonus von 5 Prozent. Menschen, deren zu versteuerndes Einkommen bei unter 40.000 Euro liegt, haben Anspruch auf weitere 30 Prozent Förderung.

Die Höhe des “Klimageschwindigkeitsbonus” wird angepasst und beträgt nun 20 Prozent anstatt der ursprünglich angekündigten 25 Prozent. Anspruch auf diesen Bonus besteht dann, wenn der Umbau bis 2028 erfolgt. Anschließend verringert sich der Bonus jährlich um 3 Prozent. Die maximale Förderquote beträgt 70 Prozent.

Geplante Erhöhung der Sanierungsförderung fällt aus

Die ursprünglich geplante Erhöhung der Fördersätze in der Sanierungsförderung wurde nun doch nicht umgesetzt – anstelle der geplanten Erhöhung bleiben die Fördersätze unverändert. Der Grundfördersatz beträgt somit weiterhin 15 Prozent, ergänzt um einen Sanierungsfahrplan-Bonus von fünf Prozent. Die steuerliche Förderung bleibt bei 20 Prozent, anstatt auf 30 Prozent angehoben zu werden.

Alte Öl- und Gaskessel müssen getauscht werden

Weiterhin gilt: Öl- und Gaskessel mit einer Heizleistung von 4 bis 400 kW, die älter als 30 Jahre sind und vor 1993 installiert wurden, müssen ausgetauscht werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch Brennwertkessel oder Niedertemperaturkessel.

Heizungen mit fossilen Brennstoffen, die weniger als 30 Jahre alt sind, dürfen vorerst repariert und weiter betrieben werden. Bei irreparablen Schäden an Gas- oder Ölheizungen gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren. In dieser Zeit können auch Heizungen ohne die Anforderung von 65 Prozent Erneuerbare Energien installiert werden. Nach Ablauf dieser Frist sollen kommunale Wärmepläne eingeführt werden, um Hausbesitzern die Wahl einer geeigneten umweltfreundlichen Heizung zu ermöglichen.

Der Einbau einer fossilen Heizung ist auch nach dem 1. Januar 2024 möglich, allerdings ist zuvor eine verpflichtende Beratung erforderlich. Damit sollen Verbraucher vor Kostenfallen durch die steigende CO₂-Bepreisung fossiler Brennstoffe geschützt werden.

Außerdem können Gasheizungen eingebaut werden, die für einen zukünftigen Betrieb mit Wasserstoff umgerüstet werden können. Die meisten Expertinnen und Experten gehen jedoch davon aus, dass grüner Wasserstoff für private Haushalte in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen wird.

Mit dem Smart Home Energiekosten senken? So funktioniert’s
In unserem Newsletter informieren wir Dich über neue Wärmepumpen und geben Tipps, wie Du mit dem Smart Home Deine Energiekosten reduzieren kannst.
Jetzt kostenlos anfordern und sparen!

* Als Amazon-Partner verdienen wir an qualifizierten Verkäufen. Wenn Du auf einen Affiliate-Link (mit * gekennzeichnet) klickst und anschließend Produkte bei dem Händler kaufst, erhalten wir eine kleine Provision. Dies erhöht nicht den Preis, den Du bezahlst, aber sie hilft uns dabei dieses Magazin zu betreiben und auf störende Werbeformen zu verzichten.

Author

Nico berichtet seit 2013 über Smart Home-Themen und ist Herausgeber von Housecontrollers.de.